VN-Telefonaktion. Gebührenerhöhung
Schenkungen noch heuer vornehmen

Notar Richard Forster beantwortet am Mittwoch Leserfragen.
Schwarzach. (VN) Der Verfassungsgerichtshof verkündete vor einem Jahr, ein wesentlicher Teil der Grundbucheintragungsgebühr sei verfassungswidrig: Bei Erbschaften und Schenkungen dürfe nicht generell der günstige Einheitswert herangezogen werden. Die Richter ließen dem Gesetzgeber bis Ende 2012 Zeit