Tierhaltung durch Mieter

Das vor 10 Jahren gekippte Tierhaltungsverbot wurde präzisiert. shutterstock
In einem neuen Urteil hat der OGH festgehalten, dass ein mietvertraglich vereinbarter Kündigungsgrund wegen unzulässiger Tierhaltung in der Regel nicht wirksam ist.
rechts Bereits zehn Jahre zuvor hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit den Fragen eines Tierhaltungsverbots in Mietverträgen beschäftigt. In einer aufsehenerregenden Entscheidung aus dem Jahr 2010 hatte der OGH bereits geurteilt, dass ein generelles Haustierverbot, ohne jegliche Differenzierun