Die Meldepflicht beachten

Nach dem erfolgreichen Umzug ist die Meldung nicht zu vergessen. foto: Shutterstock
Wer umzieht oder erstmals einzieht, muss sich innerhalb von drei Tagen
nach dem Bezug der Unterkunft beim Meldeamt anmelden.
Recht Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gle