Bedingungen für Wohnbeihilfe

Alleinerziehende sind von hohen Wohnkosten besonders betroffen. foto: Shutterstock
Die Wohnbeihilfe unterstützt Menschen deren Einkommen
für die Zahlung von Mieten zu gering ist.
Voraussetzungen Für die Wohnbeihilfe wird immer die tatsächliche Wohnnutzfläche berücksichtigt. Bei einer Person sind maximal 50 m2, bei zwei Personen maximal 70 m2 und für jede weitere Person zusätzlich 10 m2 anrechenbar.
Alleinerziehende Personen mit Kindern unter 6 Jahren bzw. mit 3 oder mehr Kind