Meldung von Schäden

Wer Schäden nicht meldet und womöglich versucht, diese notdürftig selbst zu beheben, riskiert damit den Wegfall des Versicherungsschutzes. foto: shutterstock
Bei Vorliegen von Schäden muss der Mieter
dem Vermieter sofort Mitteilung machen.
versicherung Herr D. ist langjähriger Mieter einer Wohnung. Während seiner urlaubsbedingten Abwesenheit kommt es durch einen undichten Schlauch am Untertischboiler zu einer Überschwemmung des Küchenbodens. Der Holzparkett wird dadurch beschädigt und weist eine große Spaltvergrößerung auf. Statt umge