Die Kaution zurückerhalten

Die Länge der Mietdauer und die Intensität der Abnutzung spielen eine Rolle.
Man kann es nicht oft genug betonen: Alte Wandfarbe, ein abgenutzter Boden oder Bohrlöcher in der Wand sind kein Grund, die Kaution nicht zurückzuerhalten.
Information Die Kaution dient grundsätzlich als Sicherstellung für den Vermieter. Die Rückstellung muss unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgen. Immer wieder kommt es allerdings vor, dass nach Beendigung eines Mietverhältnisses die hinterlegte Kaution ohne ersichtlichen Grund vom