Fristgerechte Ummeldung

Innerhalb eines Monats muss die neue Adresse dem Meldeamt angezeigt werden.  Foto: Shutterstock

Innerhalb eines Monats muss die neue Adresse dem Meldeamt angezeigt werden.  Foto: Shutterstock

Recht. Mit dem Umzug allein ist es nicht getan, auch die Ummeldung muss fristgerecht erfolgen.

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz bezogen wird und somit eine andere Adresse als die Adresse des bisherigen Wohnsitzes geführt wird, ist innerhalb eines Monats eine Anmeldung erforderlich. Gegebenenfalls ist gleichzeitig die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Hauptwohnsitzes auf einen Nebenwohnsitz durch

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