Steuerservice
Dr.
Peter Bahl

Außergewöhnliche Belastung

Rankweil In einem VwGH-Urteil wurde über die steuerliche Geltendmachung von Kosten im Zusammenhang mit Multipler Sklerose als außergewöhnliche Belastung entschieden. Es wurden die Ausgaben für einen Lift im Haus sowie Kosten für Massagen geltend gemacht. Das Finanzamt hatte die Kosten nicht anerkann

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