Steuerservice
Dr.
Peter Bahl

30. September 2022

Rankweil Rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31. 12. 2021 müssen spätestens bis 30. 9. 2022 beim Firmenbuch bzw beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Bis zum 30. 9. 2022 besteht auch noch die letzte Möglichkeit der Antragstellung auf Vorsteuererstattung von in anderen EU-Ländern angefalle

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