Steuerservice
Mag. Gerhard Fend
Homeoffice
Rankweil Der Nationalrat hat Ende Februar mit dem 2. Covid-19-Steuermaßnahmengesetz den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen und damit einige steuerliche Erleichterungen geschaffen. Die Regelungen treten rückwirkend ab 1.1.2021 in Kraft und sind vorerst bis zum Jahr 2023 befriste