Steuerservice
Dr.
Peter Bahl

Offenlegung bis 30. September

Rankweil Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht zu übermitteln. Die Abschlüsse zum 31. 12. 2018 sind daher bis zum 30. 9. 2019 offenzulegen. Die gleichen Vorschriften gelten auch für sogenannte „kapitalis

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