Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Sprachaufenthalt
Rankweil Die Tochter absolvierte in der Schulzeit sowie in den Ferien einen Sprachaufenthalt in den USA. Zweck war die Verbesserung ihrer Englischkenntnisse. Der Vater des Mädchens wollte die Kosten des Sprachaufenthalts als außergewöhnliche Belastungen in seiner Steuererklärung geltend machen. Die