Steuerservice
Dr. Peter Bahl
Aufteilung von Liegenschaften
Rankweil Für die steuerliche Behandlung von Grundstückstransaktionen im Zusammenhang mit vorweggenommenen Erbfolgeregelungen gilt die „Überwiegensregel“ zu beachten. Beträgt die Ausgleichszahlung mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes des Grundstücks, liegt eine Veräußerung durch den Übergeber des