Steuerservice
Mag.
Gerhard Fend

Schaden aus einem Diebstahl

Rankweil Erwachsen einem Unternehmer finanzielle Einbußen dadurch, dass sich ein Dienstnehmer durch Diebstahl, Veruntreuung etc. widerrechtlich bereichert, kann dieser Schaden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. In einer Entscheidung des Bundesfina

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