Steuerservice
Mag.
Gerhard Fend

Meldefrist 28. Februar

Rankweil Bis Ende Februar 2019 müssen bestimmte Zahlungen (welche im Jahr 2018 getätigt wurden) elektronisch an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt über ELDA (www.elda.at) bzw. die ÖSTAT (Statistik Austria). Der Jahreslohnzettel muss an das Finanzamt oder

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