Steuerservice
Eine Mausefalle für Eigenkapitalgeber

schwarzach. Nach der beschlossenen Steuerreform verliert der Anteilsinhaber einer Kapitalgesellschaft die bisherige Wahlmöglichkeit,
Einlagen als steuerneutrale
Kapitalrück-
zahlungen zu behandeln. Die Neuregelung
gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1. August 2015 beginnen.
Bei Ausschüttungen