Steuerservice
Entscheidungen zum Gebührengesetz

schwarzach. Bei einem Mietvertrag über eine Geschäftsräumlichkeit soll nach sieben Jahren ohne weitere Kündigung der Vertrag erlöschen. Allerdings hatte die Vermieterin auch das Recht, den Vertrag aus organisatorischen Gründen zu beenden. Zusätzlich zum Mietzins wurde ein Werbekostenbeitrag eingehob