fachkommentar. Manfred Umlauft
Stiftung und Einfluss

Kommentar, 2. Teil. Dem Aufsichtsrat kommen allerdings von Gesetzes wegen noch weitere Kompetenzen zu, die einem Beirat nicht eingeräumt werden können (insbesondere Bestellung des Stiftungsprüfers und Genehmigung von Geschäften zwischen der Privatstiftung und einem Vorstandsmitglied), sodass eine Au