fachkommentar. Manfred Umlauft

Stiftung und Einfluss

Erbrechtexperte Notar Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft.
Erbrechtexperte Notar Univ.-Doz. Dr. Manfred Umlauft.

Kommentar, 2. Teil. Dem Aufsichtsrat kommen allerdings von Gesetzes wegen noch weitere Kompetenzen zu, die einem Beirat nicht eingeräumt werden können (insbesondere Bestellung des Stiftungsprüfers und Genehmigung von Geschäften zwischen der Privatstiftung und einem Vorstandsmitglied), sodass eine Au

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