Verordnung zu früh kundgemacht
Justizressort sieht das Problem im Kanzleramt, das stimmt nicht ganz zu.
Wien Bei gewissen Rechtsmaterien des Bundes haben die Länder ein Wörtchen mitzureden. Bevor bestimmte Gesetze kundgemacht werden können, müssen die neun Landesregierungen etwa ausdrücklich zustimmen oder das Vorhaben zumindest nicht innerhalb von acht Wochen ablehnen. Das ist in der Bundesverfassung