Kommentar

Spontanversammlungen
Die Klimaaktivist:innen legen mit ihren Aktionen immer wieder erfolgreich den Verkehr an neuralgischen Stellen lahm. Rechtlich handelt es sich um sogenannte Versammlungen, die bei der Bezirkshauptmannschaft spätestens 48 Stunden vor ihrer Abhaltung anzuzeigen wären. Der Sinn der Anmeldung besteht da