Wäre eine 1-G-Regel rechtlich haltbar?

Verfassungsjurist Bußjäger: Differenzierung zwischen Geimpften und Ungeimpften möglich.
Wien Ein Lockdown für Ungeimpfte könnte im Grunde einer 1-G-Regel gleichkommen. So erhielten theoretisch nur Geimpfte Zutritt zu gewissen Angeboten, etwa zu körpernahen Dienstleistungen oder zur Gastronomie, die während der bisherigen Lockdowns geschlossen bleiben mussten. Rechtlich wäre es möglich,