Absonderungsbescheide kommen nicht in den Grünen Pass
Gesundheitsministerium verweist auf Vorgaben der EU.
wien Wer eine Corona-Infektion hinter sich hat und somit von der Testpflicht befreit ist, kann das in Österreich auch durch Vorlage seines Absonderungsbescheides nachweisen. In den Grünen Pass aufgenommen werden diese Bescheide der Gesundheitsbehörden aber nicht. Wie das Gesundheitsministerium erläu