Untertags ist es erlaubt, dass sich Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben mit Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Die Grenze liegt bei bis zu sechs Erwachsenen und sechs Kindern.
Am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember dürfen sich insgesamt zehn Personen – inklusive Kinder