Nikolaus darf das Haus verlassen

Heuer muss der Nikolaus mit seinem Knecht Ruprecht wohl vor der Türe bleiben. stemer-moosmann
Wien Der Nikolaus kann trotz Corona die Kinder besuchen: Die Regierung nimmt den Nikolaus explizit in die rechtliche Begründung zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung auf. Allerdings wird er nur bis zur Haus- oder Wohnungstüre kommen. Berufliche Zwecke, darunter ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere