Kein Missstand bei Widmung in Bludenz
Bludenz Die Diskussion um Widmungen von Ferienhäusern in Bludenz, unter anderem eines ehemaligen ÖVP-Politikers, war rechtens. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda hat das Prüfungsverfahren eingestellt. Er schreibt: „Da der tatsächliche Sachverhalt erheblich vom geschilderten Sachverhalt abweich