Öffis nicht für Freizeitgestaltung

Auch während der aktuellen Corona-Krise wird der ÖPNV in reduzierter Form aufrechterhalten, aber nicht für die Freizeitgestaltung der Menschen.
Bregenz Laut einer Verordnung des Gesundheitsministeriums dürfen während der Covid-19-Pandemie „Massenbeförderungsmittel“ nur für Fahrten vom und zum Arbeitsplatz, zur Erledigung von Grundbedürfnissen wie z. B. dem Einkauf von Lebensmitteln, für die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen usw.