AK fordert Klarheit für Wohnungswechsel

Ein Umzug ist in der aktuellen Situation nicht empfehlenswert.
Feldkirch Im „2. COVID-19-Gesetz“, das seit Montag, 23. März, gilt, werden die Fristen für Räumungsklagen bis einschließlich 30. April gehemmt, das heißt, Vermieter können die Wohnungen über das Mietende hinaus den Mietern überlassen, ohne dass der Mietvertrag „stillschweigend verlängert“ wird. Die