Landtag ermöglicht Abstimmungs-Absagen

In den Reihen der ÖVP im Landtag ist derzeit ein Stuhl frei. Harald Witwer, Bürgermeister von Thüringen, übernimmt ihn. VN/Steurer
Volksabstimmungsgesetz wird als Reaktion auf Ikea in Lustenau geändert.
Bregenz Da soll noch einer behaupten, der Landtag hätte keine Kompetenzen. Ein wenig hat auch das Landesparlament zu sagen, wie sich in der Sitzung am Mittwoch zeigen wird. Mehrere Gesetze warten darauf, beschlossen zu werden. So steht etwa die lang diskutierte Änderung des Gemeindegesetzes auf dem Programm. Auch das Volksabstimmungsgesetz wird einer kleinen Korrektur unterzogen. Und die Neos thematisieren zudem das Raumplanungsgesetz.
Dieses befindet sich zwar erst in Begutachtung, die Neos wollen allerdings eine ihrer Anfragen zu dem Thema diskutieren. Neos-Chefin Sabine Scheffknecht ist überzeugt: Dem Gesetzesentwurf fehle Mut, Kirchturmdenken würde nicht unterbunden. Verdichtungszonen griffen zudem ins Eigentum ein und wären am Ende kontraproduktiv, genauso wie die Widmungsfrist. „Diese widerspricht aus unserer Sicht nicht nur der strategischen Planung, sondern wird auch ohne viel Wirkung bleiben“, betont Scheffknecht.
Was die schwarz-grüne Landesregierung in der Raumordnung schaffte, misslang ihr im Gemeinderecht. ÖVP und Grüne konnten sich nicht einigen, weshalb am Mittwoch ÖVP und FPÖ einige Änderungen im Gemeindegesetz beschließen werden. Auch das Gemeindewahlgesetz wird geändert. Zukünftig finden Bürgermeisterwahlen und Gemeindevertretungswahlen auf zwei verschiedenen Stimmzetteln statt. Beim Gemeindegesetz gehen ÖVP und FPÖ zwar Hand in Hand, mit der Harmonie ist es allerdings nicht weit her, wie das Thema der Aktuellen Stunde zeigt. Die FPÖ mit dem designierten Landesparteichef Christof Bitschi bläst zum Generalangriff. Und zwar so: „Mängel im Informations- und Krisenmanagement der schwarz-grünen Landesregierung behindern Lösungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.“
Nicht unbedingt eine Krise, aber zumindest eine Kuriosität wendet die Landespolitik allerdings ab. Die Lustenauer Bevölkerung muss nicht darüber abstimmen, ob sie Ikea möchte, obwohl das Möbelhaus längst angekündigt hat, nicht nach Lustenau siedeln zu wollen. Eine Änderung im Volksabstimmungsgesetz ermöglicht es, Abstimmungen wieder abzusagen.