Am Rohrspitz darf gebaggert werden

Landungsverwaltungsgericht weist Beschwerde von Naturschutzorganisationen und Anrainern ab.
Bregenz, Fußach Im April 2017 waren die Naturschutzorganisationen noch guter Dinge: „Ein Experte ist bereits gefunden. Es dürfte ein Leichtes sein, anhand der uns vorliegenden Daten nachzuweisen, dass das Areal bereits jetzt in einem desolaten Zustand ist, und keinerlei weiteren Expansionen verträgt