Kommentar

Peter Bußjäger

Elfmeter

Aufgrund der Abschaffung des sogenannten Pflegeregresses darf ab 1. Jänner 2018 nicht mehr auf das Vermögen von Menschen zurückgegriffen werden, deren Pension und Pflegegeld nicht für die Begleichung der Pflegekosten, vor allem in Heimen, ausreichen. Vielen Betroffenen und ihren Angehörigen dürfte e

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