Bettelverbot zum Teil aufgehoben

von Michael Prock, Peter Schuster

Dem Verfassungsgerichtshof geht das Bregenzer Bettelverbot ein wenig zu weit.

Bregenz. Auf Märkten in Bregenz darf auch zukünftig nicht gebettelt werden. Während der Festspiele, dem Faschingsumzug oder dem Dreiländermarathon hingegen schon. Der Verfassungsgerichtshof hat der Beschwerde des Vorarlberger Landesvolksanwalts teilweise stattgegeben und die Bettelverbotsverordnung

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