Das aktuelle Recht
GmbH-Geschäftsführer: Haftung nach außen

Mag. Halil Arslan
GmbH-Geschäftsführer haften gegenüber Dritten grundsätzlich nicht für Tätigkeiten, die sie im Rahmen ihres gesellschaftsrechtlichen Verantwortungsbereiches erfüllen. Nur ausnahmsweise haften GmbH-Geschäftsführer auch geschädigten Dritten gegenüber.
Schaden durch Demontage: In einer jüngst ergangenen