Spitalsärzte hadern wieder mit Arbeitszeit

Schon aus Kostengründen werden Angebote in den Spitälern eine bessere Abstimmung benötigen. Foto: apa
Schwächung des Arbeitnehmerschutzes durch Gesetzesänderung befürchtet.
dornbirn. (VN-mm) Es rumort wieder in Medizinerkreisen. Grund ist die Befürchtung, wonach das Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte durch die Streichung der Betriebsvereinbarung sowie eine Verlängerung der sogenannten Opt-out-Regelung ausgehebelt und die bestehende Arbeitszeitbegrenzung auf 48 Wochenst