Kommentar

Neutralität über Bord
Die Autoren des EU-Vertrags haben vor etwas mehr als zehn Jahren wohl nicht daran gedacht, dass ein Mitgliedstaat einmal die Beistandsklausel in Anspruch nehmen würde: Wird ein Land angegriffen, schulden ihm die anderen „alle in ihrer Macht“ stehende Unterstützung, besagt Artikel 42, Absatz 7, der e