Kommentar

Mehrheit kraft Gesetz?
Dass sich Wählerstimmen nicht prozentgenau auf Mandate umlegen lassen, ist rechnerisch unvermeidlich. Manchmal ist das aber auch gar nicht gewollt. So verteidigt beispielsweise die SPÖ in Wien hartnäckig ein Wahlrecht, das sie auch mit 44 Stimmenprozenten nur knapp unter die Mandatsmehrheit sinken l