Das aktuelle Recht
Neue Informationen zur Immobilienertragsteuer

Nach dem Einkommensteuergesetz sind Veräußerungen von Eigenheimen oder Wohnungen samt Grund und Boden von der Immobilienertragsteuer befreit, wenn sie dem Veräußerer entweder von der Anschaffung (oder Herstellung) bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz oder inne