Das aktuelle Recht
Haftung von Kindern unter 14 Jahren
Deliktsunfähige, sohin Kinder unter 14 Jahren, haften normalerweise nicht. Es gibt im Zivilrecht jedoch eine sogenannte Billigkeitshaftung.
„Tannenzapfenschlacht“: Ein 13-Jähriger warf einen Tannenzapfen auf einen Zehnjährigen, wodurch dieser am Auge verletzt wurde. Durch die Verletzung wurde die Seh