Sperrstunde um 4 Uhr bestätigt
Bludenz. (VN-js) Die Rechtmäßigkeit der Bludenzer Sperrstundenregelung um 4 Uhr wurde kürzlich vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) bestätigt. Die dagegen erhobene Beschwerde einer Diskothek im Bludenzer Fohren Center wurde vom Gericht in Bregenz abgewiesen. Die Betreiber der Diskothek hatten der Sta