Anträge für Pflegezeiten blieben lange Zeit liegen

VN-Ombudsmann setzt sich für Mütter behinderter Kinder ein. Vorläufig keine weiteren Sprechstunden.
Dornbirn. (VN-tm) Bis 2013 konnten Anträge auf Berücksichtigung der Pflegezeiten für ein behindertes Kind nur für ein Jahr rückwirkend gestellt werden. VN-Ombudsmann Gottfried Feurstein hat sich vehement für eine Verlängerung eingesetzt. Im Frühjahr 2013 wurde diese Frist auf zehn Jahre erweitert.
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