Kirchliche Nachrichten
Öffentliche Gottesdienste können wieder stattfinden. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der Bereitstellung von ausreichend Desinfektionsmitteln und dem Aussetzen von Gemeinde- und Chorgesängen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Es besteht außerdem die Pflicht zum Trag