Leere L 200 „verlockte“ zu 190 km/h

187 statt den erlaubten 80 km/h: Der Motorradfahrer hatte eine Erklärung, warum die Strafe unangemessen ist und ging vor das Landesverwaltungsgericht. VN/STEURER (SYMBOLBILD)
Der Familienvater fand die verhängte Strafe zu hoch und zog vor das Landesverwaltungsgericht.
BREGENZ Mit einer etwas skurrilen Begründung für knapp 190 km/h auf der „Schnepfauer Grade“ zog ein Motorradfahrer vor das Landesverwaltungsgericht. So sei doch ein Milderungsgrund um die Strafe zu verringern, dass sich ihm eine besonders einmalige Gelegenheit geboten habe.
Aber: Alleine eine „vor si