NS-Tattoo auf dem Rücken: Freispruch

Der Mann bekannte sich im Sinne der Anklage nicht schuldig. vn/ertl
45-jähriger Beschuldigter beim Prozess: „Ich bin kein Nazi und werde auch nie einer sein!“
Feldkirch Weil er gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben soll, musste sich ein 45-jähriger Deutscher am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch verantworten. Grund für die Anklage waren Fotos von seinem Rücken-Tattoo, die auf dem Handy eines anderen Mannes gefunden wurden. Das Motiv des Tattoos: SS-R