NS-Tattoo auf dem Rücken: Freispruch

Der Mann bekannte sich im Sinne der Anklage nicht schuldig.  vn/ertl

Der Mann bekannte sich im Sinne der Anklage nicht schuldig.  vn/ertl

45-jähriger Beschuldigter beim Prozess: „Ich bin kein Nazi und werde auch nie einer sein!“

Feldkirch Weil er gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben soll, musste sich ein 45-jähriger Deutscher am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch verantworten. Grund für die Anklage waren Fotos von seinem Rücken-Tattoo, die auf dem Handy eines anderen Mannes gefunden wurden. Das Motiv des Tattoos: SS-R

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