Bewährungsstrafe statt Haft

Der Angeklagte vor dem Berufungssenat am Landesgericht Feldkirch.  eckert

Der Angeklagte vor dem Berufungssenat am Landesgericht Feldkirch.  eckert

Dass er 19.000 Euro Unterhaltssrückstand sofort beglich, kam einem Dornbirner zugute.

feldkirch Es geschieht nicht oft, dass eine unbedingte Haftstrafe im Berufungsverfahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wird. Dafür müssen schon ganz besondere Milderungsgründe vorliegen. Das war bei einem Dornbirner Familienvater der Fall. In erster Instanz war er vom Bezirksgericht wegen Körp

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