Nach harter Landung in Altenrhein: Höchstgericht weist Klage ab

In Altenrhein wird es vorläufig beim alten Konzept bleiben. VN/Paulitsch
Luxemburg Wer sich bei einer harten Flugzeuglandung verletzt, hat nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zwingend Anspruch auf Schadenersatz. Unabhängig von der persönlichen Wahrnehmung einzelner Passagiere handle es sich unter bestimmten Bedingungen nicht um einen Unf