Acht Vorstrafen, aber dieses Mal völlig unschuldig

Gegen den Angeklagten wurden von einer Zeugin schwere Vorwürfe vorgebracht, doch nichts konnte bewiesen werden. ECKERT
Vorwurf der brutalen Tierquälerei erwies sich als haltos.
feldkirch „Die Zeugin war äußerst unglaubwürdig und widersprüchlich“, so begründete Richterin Sabrina Tagwercher bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch den Freispruch. Die Rede ist von jenem angeblichen 38-jährigen Opfer, das vom Angeklagten gestalkt und bedroht worden sein soll. Einst lie