Hintergrund.Christiane Eckert über verminderte Zurechnungsfähigkeit und Verantwortung
Alkoholisierung nicht immer Milderungsgrund

Zu viele Promille sind oft Auslöser von Straftaten. Symbol/Hartinger
Hin und wieder gereicht ein kleiner Rausch dem Täter vor Gericht aber doch zum Vorteil.
Feldkirch Sachbeschädigungen, Einbrüche, Ladendiebstähle, aber auch unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen – das alles sind Delikte, die öfters von Betrunkenen oder zumindest Angetrunkenen begangen werden. Gruppendynamik, ein paar Gläser, manchmal auch einige Flaschen zu viel – und schon werden manche