Unpassender Kindersitz: Klage erfolgreich

Sicherheitsbügel statt Gurt am Kindersitz: Das passte einem Online-Käufer gar nicht ins Konzept. Er erklärte den Rücktritt vom Kauf. symbol/dpa
Online gekaufte Waren dürfen laut Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz ausprobiert werden.
Bregenz Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte für einen Konsumenten das Versandhaus Walz GmbH (Babywalz) auf Rückzahlung des Kaufpreises eines Kindersitzes geklagt.
Der Konsument aus Vorarlberg hatte online einen Autokindersitz gekauft und nach einem einmaligen kurzen Test den Rücktritt v