Haftstrafe für Sexualtäter um zwei Jahre verkürzt

VN-Bericht vom 3. Dezember 2019.
innsbruck, feldkirch Am 2. Dezember 2019 ist am Landesgericht Feldkirch ein 54-jähriger Vorarlberger wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Vergehens des Missbrauchs einen Autoritätsverhältnisses in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurte