Kommentar
Unnötiger Aufwand
Justizministerium und Oberstaatsanwaltschaft beabsichtigen also, die Bezirksgerichte ihrer strafrechtlichen Verhandlungen zu „enteignen“ (siehe Bericht) und die Prozesse aus der sogenannten Provinz an ein Zentralgericht (im Falle Vorarlbergs das Bezirksgericht Feldkirch) zuzuteilen. Kleinere Verfahr