Freispruch vom Vorwurf der Tierquälerei
Gericht sah bei Ziegenhalterin kein Verschulden am Tod von zwei Zicklein und einer Geiß.
FELDKIRCH Am Donnerstag stand eine 49-jährige Leiblachtalerin in Feldkirch wegen des Vorwurfs der Tierquälerei vor Gericht. Die Frau, die seit 2016 Ziegen hält, soll ihre Tiere vernachlässigt haben. Dadurch seien bei kalter Witterung im Februar des vergangenen Jahres bei nächtlichen Minusgraden zwei