Freispruch vom Vorwurf der Tierquälerei

Gericht sah bei Ziegenhalterin kein Verschulden am Tod von zwei Zicklein und einer Geiß.

FELDKIRCH Am Donnerstag stand eine 49-jährige Leiblachtalerin in Feldkirch wegen des Vorwurfs der Tierquälerei vor Gericht. Die Frau, die seit 2016 Ziegen hält, soll ihre Tiere vernachlässigt haben. Dadurch seien bei kalter Witterung im Februar des vergangenen Jahres bei nächtlichen Minusgraden zwei

Bitte melden Sie sich an, um den Artikel in voller Länge zu drucken.

Bitte geben Sie Ihren
Gutscheincode ein.

Der eingegebene Gutscheincode
ist nicht gültig.
Bitte versuchen Sie es erneut.
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie die VN in Top Qualität und
testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos.